Forschungszulagengesetz (FZulG)

Patente erfordern Erfindungen

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Dr. Michael A. Peschke

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Dr. Michael A. Peschke

Patente basieren auf technischen Erfindungen, die in der Regel aus der Forschungs- und Entwicklungsarbeit kommen. Deutsche Unternehmen können hierfür steuerliche Forschungszulagen erhalten. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Forschungszulagengesetz (FZulG). Hier ein kurzer Überblick:

Förderart und Förderhöhe

  • Die Förderung erfolgt als steuerliche Forschungszulage, die nachträglich als Steuererstattung gewährt wird.
  • Der Fördersatz beträgt in der Regel 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) kann er aktuell sogar bei 35 Prozent liegen.
  • Die maximale Bemessungsgrundlage beträgt für F&E-Projekte seit 2024 10 Mio. Euro pro Jahr. Für 2026 wird sie auf 12 Mio. Euro angehoben.
  • Dementsprechend können Unternehmen einen Höchstbetrag von 3,5 Mio. Euro (KMU bis zu 4,2 Mio. Euro) pro Jahr beantragen.

Voraussetzungen für Unternehmen

  • Antragsberechtigt sind alle steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland – unabhängig von Größe oder Branche.
  • Das Unternehmen muss F&E-Projekte durchführen, die Grundlagenforschung, industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung umfassen.
  • Die Projekte müssen innovativ, planmäßig und technisch anspruchsvoll sein.
  • Unternehmen „in Schwierigkeiten“ (z.B. Insolvenzverfahren, erheblicher Kapitalverlust) sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragstellung und Ablauf

  • Die Beantragung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren: Erst gibt es eine inhaltliche Prüfung und Bescheinigung durch die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ), danach erfolgt die  finanzielle Prüfung durch das zuständige Finanzamt.
  • Die Zulage ist mit anderen Förderungen kombinierbar, bereits anderweitig geförderte Kosten sind jedoch nicht noch einmal zulagenfähig.

Wichtige Hinweise

  • Ab 2026 können pauschal 20 Prozent der förderfähigen Personalkosten als Gemeinkosten zusätzlich geltend gemacht werden.
  • Auch Auftragsforschung bei europäischen Partnern ist förderfähig, sofern der Auftragnehmer aus der EU kommt.
  • Die Förderung kann für die Jahre 2021-2024 auch rückwirkend beantragt werden.

Diese Förderung bietet innovative Unternehmen einen bedeutenden steuerlichen Anreiz zur Durchführung von Forschung und Entwicklung in Deutschland.

Website: https://portal.bescheinigung-forschungszulage.de/landingpage 

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